Mit 01.01.2024 hat sich das WahlrechtsänderungsGesetz wesentlich geändert.
Eine große Änderung betrifft die Antragstellung der Wahlkarten.
1. Ausstellung von Wahlkarten I
a) Anträge ab Wahlausschreibung möglich
b) Anträge:
- Schriftlich (=insbesondere per Internet oder App) bis zum 4. Tag vor dem Wahltag oder 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr (persönliche Übergabe)
BEACHTE: Bei schriftlich gestellten Anträgen kann keine Person mehr als „amtsbekannt“ gelten – Glaubhaftmachung der Identität jedenfalls erforderlich
- mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr
c) Gründe: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt, Einschränkung der Mobilität, Unterbringung im Gefangenenhäusern
BEACHTE: Begründung im Antrag zwingend erforderlich
2. Ausstellung von Wahlkarten II
a) Antragstellung ausschließlich durch wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung, keine Bevollmächtigung und kein Erwachsenenvertreter)
b) Glaubhaftmachung der Identität (z.B. Angabe der Passnummer, der Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer)
Sie können über folgenden LINK einen Wahlkarte beantragen:
Der Link ist folgendermaßen aufgebaut: https://www.meinewahlkarte.at/61019