ENERGIESPAREN IM HAUSHALT - BERATUNG & GERÄTETAUSCH

Veröffentlicht am: 06.11.2024

Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch

Wer kann es nutzen:

Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss

- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung

- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)

- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe 

Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.


Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch