Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch
Wer kann es nutzen:
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung ( §72EAG) Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss der Ämter der Landesregierung
- Nach über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG,BSVG,GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
Details entnehmen Sie bitte beiliegender PDF.
Energiesparen im Haushalt - Beratung & Gerätetausch