GEMEINDERATSWAHL 2025

Gemeinderatswahlen 2025

Wahlkundmachung

Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der

Gemeinde:

KITZECK IM SAUSAL

I.

 

Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 1 der Verordnung vom 14. November 2024 die Wahlen in den Gemeinderat ausgeschrieben und als Wahltag

Sonntag, den 23. März 2025,

 festgesetzt. Als Stichtag wurde Montag, der 6. Jänner 2025, bestimmt.

Für die Durchführung der Wahlen sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59, idgF., maßgebend.

 

II.

 

In der Gemeinde sind 15 Gemeinderäte zu wählen.

 

III.

 

Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).

 Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben, der Gemeinde vorlegen. In der Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung kann die Gemeinde die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaates verlangen, mit der bestätigt wird, dass die wahlwerbende Person nach dem Recht dieses Staates wählbar ist (§ 41 iVm. § 42 Abs. 4 GWO).