KUNDMACHUNG
Berufung eines Ersatzmitgliedes
Gemäß § 87 Abs. 2 wird folgendes Ersatzmitglieder berufen.
Siehe beigefügtes Dokument
KM Berufung Ersatzmitglied.pdf
KUNDMACHUNG
Berufung eines Ersatzmitgliedes
Gemäß § 87 Abs. 2 wird folgendes Ersatzmitglieder berufen.
Siehe beigefügtes Dokument